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CREATIVA auf März 2022 verschoben

Messe Dortmund verschiebt Europas größte Kreativmesse auf das kommende Jahr.

Im engen Austausch mit Ausstellern und Partnern hat sich die Messe Dortmund für eine Verschiebung der CREATIVA vom 25. bis 29. August auf den 16. bis 20. März 2022 entschieden. Ziel ist es, eine gelungene Durchführung mit Blick auf die Gesundheit aller Beteiligten sowie deren geschäftlichen Erfolg zu ermöglichen. Auch die internationale Tortenmesse CAKE & BAKE wird auf das kommende Jahr verlegt und findet parallel zur CREATIVA am Messe-Wochenende vom 19. bis 20. März in Dortmund statt.

Die nächste CREATIVA, laut eigenen Angaben Europas größte Kreativmesse, öffnet erst 2022 wieder am Messestandort Dortmund ihre Türen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat zwar inzwischen konkrete Perspektiven für einen Messe-Neustart formuliert, jedoch ist der verbleibende Planungszeitraum bis zum geplanten Messetermin im kommenden August für Besucher und insbesondere für viele Aussteller zu kurz. Die internationale Tortenmesse CAKE & BAKE wird ebenfalls verlegt und begrüßt die Welt des Backens und Tortenverzierens am Messe-Wochenende, parallel zur CREATIVA, vom 19. bis 20. März. Zahlreiche Gespräche mit Partnern und Ausstellern bekräftigen die Entscheidung zur Verschiebung der Messen von August auf das 1. Quartal 2022.

Jury SdJ: „Dragomino“ zum Kinderspiel des Jahres 2021 gewählt

„Dragomino“ von Bruno Cathala & Marie und Wilfried Fort ist das Kinderspiel des Jahres 2021

„Dragomino“ von Bruno Cathala & Marie und Wilfried Fort ist das Kinderspiel des Jahres 2021. Die Drachen sind los … wenn man es schafft, die dominoartigen Plättchen so anzulegen, dass gleiche Landschaften aneinander liegen. Dann gibt’s zur Belohnung ein Drachenei. Aber ist da auch ein Babydrache drin und gibt einen Punkt? Oder ist es leer und man bekommt nichts? Was aber nicht schlimm sein muss, denn die nette Drachenmama tröstet alle, die Pech haben. In dieser eigenständigen Kinderversion von „Kingdomino“, dem Spiel des Jahres 2017, helfen schlaues Anlegen, ein bisschen Glück und eine gute Übersicht, viele Drachen und damit Punkte zu ergattern. Es ist klug auf das Wesentliche reduziert, ohne dem Original untreu zu werden und bringt viele spannende Partien auf den heimischen Spieltisch.

Begründung der Jury
„Dragomino“ zeigt auf eine eindrucksvolle Weise, wie man aus einem Familienspiel ein Kinderspiel macht. Als Geschwisterspiel von „Kingdomino“ bringt es eine interessante und fantastische Atmosphäre auf den Tisch, in der Kinder sich nach bereits einer Partie komplett selber zurecht finden. Dabei halten sich Glück und Überlegung in einer spannenden Waage und deshalb wollen Kinder immer wieder in die Welt der Domino-Drachen eintauchen.

Das Kinderspiel des Jahres wurde am 14. Juni 2021 verliehen.

Christoph Schlewinski, der Koordinator der Jury für das Kinderspiel des Jahres, kommentiert: „In Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Home Schooling braucht es mehr denn je eine fundierte und qualifizierte Beurteilung, welche Spiele aus der großen Masse herausragen. Gefunden haben wir diese Spiele in einem erneut starken Jahrgang, der durch alle Altersgruppen hinweg faszinierende Spiele bereithielt.“

Nominiert waren außerdem: Fabelwelten von Marie und Wilfried Fort (Lifestyle Boardgames) Mia London von Antoine Bauza und Corentin Lebrat (Scorpion Masqué). Außerdem veröffentlicht die Jury eine Empfehlungsliste mit sieben weiteren Titeln.

Das Spiel des Jahres 2021 wird am 19. Juli 2021 verliehen.

DVSI übernimmt die Präsidentschaft des ICTI

DVSI übernimmt die Präsidentschaft des International Council of Toy IndustriesUlrich Brobeil zum neuen Präsidenten des ICTI gwählt

Der neue Präsident des Weltverbandes der nationalen Verbände von Spielwarenherstellern, der International Council of Toy Industries (ICTI), heißt Ulrich Brobeil. Der DVSI-Geschäftsführer wurde am 10. Juni 2021 bei der turnusmäßigen Mitgliederversammlung des Weltverbandes, die coronabedingt nur virtuell statt­finden konnte, zum Nachfolger von Miguel A. Martin, Vorsitzender der Asociación Mexicana De La Industria Del Juguete (AMIJU), gewählt. Zu den drei Vizepräsidenten wurden José A. Pastor (Spanien, für die Region Europa), der sich zur Wiederwahl stellte, sowie die neuen Board-Mitglieder Maria Teresa Kasuga Osaka (Mexiko, für die Region Amerika) und Jonathan Zimbler (Australien, für die Region Asien) gewählt. Ihre Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.

Ulrich Brobeil

Miguel A. Martin übergibt Brobeil einen finanziell kerngesunden Dachverband. Brobeil betonte nach seiner Wahl zum Präsidenten, dass er in seiner dreijährigen Amtszeit in sehr enger Abstimmung mit den europäischen Verbänden agieren will, um als gemeinsame Stimme für die Interessen der Spiel­warenhersteller wahrgenommen zu werden. Der DVSI-Geschäftsführer und neue ICTI-Präsident wird nun die Umsetzung des German ICTI Presidency Programme angehen, das den Titel trägt: Strengthening the Toy Industry across the Globe. Together. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit zählt Brobeil die Stärkung des Stellenwertes von Spielen an sich (Value of Play) als essenzielle Kulturtechnik und eine weitere Intensivierung der Kooperation der einzelnen Dachverbände bei den Themen Spielzeugsicherheit und Nachhaltigkeit.  „Mein Ziel ist es“, so Ulrich Brobeil, „ICTI zukünftig noch stärker zum Ideen-Lieferanten und Ort des Wissenstransfers zu machen.“ 

Der globale Spielwarenmarkt präsentierte sich nicht nur im Corona-Jahr 2020 in einer soliden bis sehr guten Verfassung, auch wenn sich einzelne Länder und Regionen durchaus unterschiedlich ent­wickelten. Die Umsätze stiegen seit 2015 jährlich um durchschnittlich 2,7 % auf aktuell 94,7 Mrd. US $ in 2020. Das berichtete Frederique Tutt vom Marktforschungsinstitut NPD Group. Zu den weltweit größten Gewinnern des vergangenen Jahres zählten Games & Puzzles, die um 25 % zulegen konnten. Die Aufwärtsentwicklung hielt auch in den ersten vier Monaten 2021 mit Wachstumsraten zwischen 7% (Australien), 16% (Europa) und 26% (USA + Kanada) an.
Einiges Kopfzerbrechen bereitete den ICTI-Mitgliedern weiterhin die Corona-Pandemie, die erneut ein Präsenzmeeting unmöglich gemacht hatte. Die gegenwärtigen Planungen sehen aktuell für das Jahr 2022 ein Jahrestreffen im Rahmen der Spielwarenmesse oder, sollte sich die Lage deutlich entspannen, ein Meeting in Peking vor. „Derzeit bleibt uns nichts anderes übrig“, so Ulrich Brobeil, „als auf Sicht zu fahren.“

Iden Gruppe: Hans Iden feiert seinen 90. Geburtstag

Am 14.06.2021 feiert Hans Iden seinen 90. Geburtstag! Anfang des Jahres 1953 – gerade 21 Jahre alt – übernahm Hans Iden die Geschicke des Familienunternehmens. Zu „Westberliner Zeiten“ baute er den ehemaligen Festbedarfsgroßhandel mit den Sortimenten Papier und Schreibwaren weiter aus und trieb die Geschäftsentwicklung mit den neu erworbenen Standorten in Tempelhof und Spandau stetig voran. Die Gründung mehrerer Standorte in den neuen und alten Bundesländern begleiteten den Expansionskurs nach der Wiedervereinigung in den 90er Jahren.

Gemeinsam mit seinem Sohn, Hans Jörg Iden, entwickelte er das einst regionale Unternehmen zum nationalen Branchenführer des Schreib- und Spielwaren-Großhandels. Nach wie vor lässt er es sich nicht nehmen, täglich seine Erfahrungen im Unternehmen einzubringen.

Hans Iden

Generation Media gründet Niederlassung in Deutschland

Generation Media, einer der führenden, eigentümergeführten Spezialisten für die Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und Familien, treibt ihre internationalen Wachstumspläne aufgrund des wachsenden Neugeschäfts in Deutschland weiter voran.

Die in Großbritannien ansässige Agentur für Mediaplanung und -einkauf wurde 2008 gegründet. Sie verantwortet in UK mehr als 50% der Mediaausgaben der Spielwarenbranche und ist damit klarer Markführer in diesem Segment. Auch global ist das Unternehmen erfolgreich für die Spielwarenbranche aktiv. Generation Media entwickelt für seine Klienten Media-Strategien für über 15 Länder und sorgt für deren Umsetzung.

Anja Schuh wird die deutsche Niederlassung von Generation Media aufbauen.

Die deutschen Kunden wurden in den letzten 6 Jahren direkt aus UK betreut. Um das Wachstum in Deutschland weiter auszubauen, hat Generation Media eine deutsche Niederlassung gegründet, die von Anja Schuh aufgebaut wird.

Anja Schuh verfügt über langjährige Erfahrung in der Spielwarenbranche. Nach einem Jahrzehnt in verschiedenen Marketing- und Vertriebspositionen bei Hasbro übernahm sie das Deutschlandgeschäft bei Sablon, um dann den Auf- und Ausbau von Vivid Deutschland zu verantworten. Nach der Übernahme durch Goliath wurde sie zum General Manager berufen und mit der Zusammenführung der beiden Unternehmen und dessen Wachstum beauftragt.

Anja Schuh merkt an: „Ich freue mich sehr Generation Media, in dieser richtungsweisenden Zeit, unterstützen zu dürfen. Da ich selbst schon Klient von Generation Media war, kenne ich deren hohe Kompetenz im Kindermarketing mit Fokus Spielware, die absolut einzigartig gerade auch im deutschen Markt ist.“

Dean Weller, CEO und Eigentümer von Generation Media

Dean Weller, CEO und Eigentümer sagt: „Da wir ständig überprüfen, wie wir die Bedürfnisse unseres wachsenden Deutschlandgeschäftes am besten erfüllen können, war die Gründung der Generation Media GmbH der natürliche nächste Schritt. Weder Brexit noch Covid-19 konnten uns davon abhalten, diesen Weg in Deutschland zu gehen und unser Wachstum weiter auszubauen. Der Ausbau unseres Deutschlandgeschäftes ist ein wichtiger strategischer Schritt, um unser internationales Wachstum weiter auszubauen. Wir freuen uns sehr, dass Anja Schuh, die wie wir auch Spielwaren in ihrer DNA hat, uns auf diesem Weg begleitet und wir von ihrer langjährigen Expertise profitieren können.“

Die deutsche Niederlassung wird Kunden vom Büro in Frankfurt aus betreuen. Die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen am Firmensitz in UK stellt für internationale Klienten ein marktübergreifendes, globales und strategisches Denken sicher.

EK/servicegroup zieht mit Initiative „Händler helfen Händlern“ vor das Bundesverfassungsgericht

Die aktuelle Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, wird auch von der EK/servicegroup gern gehört. Trotzdem hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht.

Franz-Josef Hasebrink

Die Beschwerdeführer sehen sich hier durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt und fokussieren auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf.

Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

„Unternehmer sind keine Automaten“

Jochen Pohle

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen liegen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Läger und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil bzw. gar nicht abverkauft werden können – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung. Dazu kommt die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Drei Punkte, die auch für Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home, ein No-Go sind. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können. Schließlich sind sie keine Automaten, bei denen man den Strom zum Start oder Stopp beliebig ein- und ausschalten kann“, formuliert er die Problematik der aktuellen Pandemie-Politik.

EK Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau geht nach Karlsruhe


Johannes Lenzschau
(Foto: Thomas F. Starke/EK Servicegroup)

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – steigt EK Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring und macht sich damit für den Fachhandel stark. Wie viele seiner Kollegen und Kolleginnen auch hat der Inhaber von Schnittker am Markt, Mehrbranchenfachgeschäft im niedersächsischen Wildeshausen, genug: „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der „Bundes-Notbremse“ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen.“

Hintergrundinformation zur Verfassungsbeschwerde:

Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

1. Die Händler-Initiative sieht sich gerade im Rahmen der Berufsfreiheit durch das Bundesgesetz stark eingeschränkt. Auch fehlt der Gruppe das Verständnis wie dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, mit dem Schließen des Einzelhandels Rechnung getragen werde. Dieses Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, Inzidenzwerte zu senken, die die Realität der pandemischen Lage nicht richtig abbilden. Studien des RKI belegen, dass ein etwaiges Ansteckungsrisiko durch die bestehenden Hygienekonzepte im Handel gering ist. Es ist also nicht davon auszugehen, dass durch die Öffnung des stationären Handels das Infektionsgeschehen stark zunehmen würde.

2. Gleiches gilt für den zweiten Einwand hinsichtlich des Eingriffs in das Eigentumsrecht. Dieses Grundrecht ist ebenfalls durch das Gesetz betroffen, da durch das Öffnungsverbot der Ladengeschäfte die Möglichkeit des Warenabsatzes beeinträchtigt und teilweise unmöglich gemacht wird. Hierdurch können erworbene Waren nicht verkauft werden und müssen später zum Teil mit starker Wertminderung verkauft oder sogar vernichtet werden. Zahlreiche Betriebe sind durch die Ladenschließungen in ihrer Existenz gefährdet. Hierdurch wird in die grundrechtlich geschützte Substanz des Betriebes eingegriffen.

3. Darüber hinaus rügen die Händler in ihrer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG. In diesem Gesetz werden vergleichbare Geschäfte (privilegierte und nicht privilegierte) offensichtlich unterschiedlich behandelt, ohne dass aus einer Gesetzesbegründung ein Sachgrund für diese Ungleichbehandlung ersichtlich ist. Es ist völlig unverständlich, warum ein Gartencenter unabhängig vom Inzidenzwert öffnen darf, und der danebenliegende Baumarkt schließen muss. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten macht diese unterschiedliche Behandlung keinen Sinn und dient definitiv nicht dem Zweck des Schutzes des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen.