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Preis der Leipziger Buchmesse: Einsendeschluss endet am 30. November

Die Bewerbungsfrist für den Preis der Leipziger Buchmesse endet in wenigen Tagen. Die Verlage haben noch bis zum 30. November Zeit ihre Frühjahrstitel einzureichen. In den vergangenen Jahren hatten sich jeweils etwa 150 Verlage um den Preis der Leipziger Buchmesse beworben.
Der Preis der Leipziger Buchmesse ehrt seit 2005 herausragende deutschsprachige Neuerscheinungen und Übersetzungen. Er ist mit insgesamt 45.000 Euro dotiert und wird zu gleichen Teilen in den Kategorien Belletristik, Sachbuch/Essayistik und Übersetzung verliehen. Der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig unterstützen den Preis der Leipziger Buchmesse. Partner des Preises ist das Literarische Colloquium Berlin (LCB), Medienpartner die Wochenzeitschrift DIE ZEIT.
Die Liste der Nominierten wird im Februar 2011 durch die Jury bekanntgegeben. Die endgültige Entscheidung fällt erst zu Beginn der Leipziger Buchmesse, am 17. März 2011.

Die Jury
Johanna Adorján (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Dr. Martin Ebel (Tages-Anzeiger, Zürich), Dr. Ingeborg Harms (freie Literaturkritikerin), Dr. Eberhard Falcke (freier Literaturkritiker), Dr. Jens Bisky (Süddeutsche Zeitung), Dr. Adam Soboczynski (DIE ZEIT), Verena Auffermann (Vorsitzende der Jury)

SPIELE MAX erweitert Management

Mit sofortiger Wirkung hat der Aufsichtsrat der SPIELE MAX AG Thomas Schulze sowie Norbert Leßmann in den Vorstand berufen. Thomas Schulze (41), zuletzt in der Funktion des Vertriebsleiters tätig, unterstützt das Unternehmen bereits seit dem Jahr 1997. Er wird den Bereich Vertrieb auch weiterhin betreuen und als Chief Operations Officer (COO) verantwortlich zeichnen. Die Betreuung der Unternehmensbereiche Einkauf, Disposition und Logistik bleibt in der Zuständigkeit von Herrn Norbert Leßmann (52), der diese Aufgabe im Jahr 2008 übernommen hat und nun in der Funktion als Chief Buying & Logistics Officer (CBO) die Verantwortung tragen wird.

SPIELE MAX, jüngst mit der Auszeichnung „Händler des Jahres 2010“ in der Kategorie Spielwaren geehrt, wird nun von insgesamt vier Vorständen vertreten. Der Vorstandsvorsitzende Jan Hinrichs begrüßt die Entscheidung: „Mit der Erweiterung des Vorstands der Spiele Max AG werden die Verantwortlichkeiten im Unternehmen auf eine breitere Basis gestellt. Unternehmensinterne Prozesse können dadurch beschleunigt werden. Für die weitere Unternehmensentwicklung und Expansion ist dies ein wichtiger Baustein.“

Ende Oktober 2010 eröffnete SPIELE MAX seine neueste Filiale in Mülheim an der Ruhr und bietet nun an 46 Standorten Babyartikel, Mode und Spielwaren an.

Finale der Carrera Challenge Tour 2010 in Nürnberg

Endlich ist es soweit: Seit dem 10. September 2010 kämpfen Motorsportfans in Deutschland und Österreich um den Einzug ins Finale, das am 27. November im Augustinerhof in Nürnberg ausgetragen wird. Die besten Slotcar-Profis aus den insgesamt acht Vorrunden der Carrera Challenge Tour 2010 treffen dort aufeinander und kämpfen um den Titel des Jahres.

Ausgefahren wird die Meisterschaft auf einer Carrera DIGITAL 132er-Strecke, die dem Norisring nachempfunden ist und mit einer Länge von mehr als 17 Metern authentisches und eindrucksvolles Renn-Ambiente bietet. Neben dem Können der Fahrer gilt die Aufmerksamkeit aber natürlich auch den Carrera-Fahrzeugen. Die Exklusiv-Lizenz von Ferrari sowie die Kooperation mit Red Bull und Sebastian Vettel holen die Formel1 direkt auf die Carrera-Rennstrecke. Die Finalisten werden sich mit den F1-Geschossen Ferrari F10, McLaren Mercedes und RedBull RB5 einen nervenaufreibenden Kampf und einen großartigen Endspurt liefern.

Den Gewinnern der Carrera Challenge Tour 2010 winken neben Formel1-Tickets und Carrera DIGITAL 124er-Sets auch ein einwöchiger Aldiana-Cluburlaub für zwei Personen. Hinter der aufwendigen Slotcar-Tour stehen die rennbegeisterten Sponsoren und Partner Sport1, Sport Auto, Deutsche Post Speed Academy, Timex und Aldiana.

Aber auch den Zuschauern des Carrera Finales in Nürnberg wird einiges geboten: So können alle Besucher vor Ort an der Carrera Christmas Challenge teilnehmen und hochwertige Preise gewinnen. Angefangen mit der Disziplin „Der pünktliche Weihnachtsmann“, bei der die Modell-Raser auf einem Rundkurs eine vorgegebene Zeit möglichst genau erreichen sollen, geht es mit der Station „Geschenke fangen“ weiter – dort muss der Teilnehmer eine fliegende Kugel mit seinem Carrera-Fahrzeug vor deren Aufprall auffangen. Bei der dritten und letzten Herausforderung benötigen die Mitspieler eine gute Hand-Augen-Koordination, denn hier werden die Modellautos eine Sprungschanze hochgejagt und sollen im Idealfall während des Flugs eines der Auffangnetze treffen.

Weitere Informationen zur Carrera Challenge Tour 2010 sowie dem Start des Motorsportereignisses 2011, der Carrera Weltmeisterschaft, erhalten Sie unter: www.carrera-toys.com.

Das Finale der Carrera Challenge Tour findet in Nürnberg statt

Versteckt Al Kaida Bomben in Spielzeug?

Diese Frage kursiert heute in den englischen Medien, meldet der DVSI (Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V.) in seinem neuesten Mitgliederrundschreiben.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Thematik nicht ernst zu nehmen ist. Nichtsdestotrotz hat sich der DVSI mit dem Bundesinnenministerium in Verbindung
gesetzt.
Das Bundesinnenministerium teilte nun mit, dass ständig eine abstrakte Gefahr bestehe, und man die Situation aufmerksamst verfolge, derzeit aber keine konkreten Hinweise auf Bomben in Spielzeug vorliegen würden.
Der DVSI will ggf. weiter berichten.

V.I.P. AG lizenziert u.a. CIA und FBI

Nach ihrer langjährigen Tätigkeit als Lizenzagentur für James Bond 007 wurde die Hamburg Lizenzagentur V.I.P. Entertainment & Merchandising AG jetzt mit der Lizenzvergabe für diverse US-Institutionen betraut. Hierzu gehören u.a. die CIA Central Intelligence Agency, das FBI Federal Bureau of Investigation, die US Army, Navy, Air Force und das US Marine Corps. Wem dieses nicht offiziell genug ist, dem offeriert V.I.P. die Nutzung der offiziellen Embleme des White House, des Department of State, des Präsidenten-Jets Air Force One und selbst das Siegel „The President of the United States“. Allerdings nicht für die Nutzung auf Visitenkarten oder Briefpapier, wie V.I.P.-Vorstandschef Sir Michael A. Lou augenzwinkernd hinzufügt.

Souvenirs mit diesen Emblemen werden bereits seit 1955 unter dem Sammelbegriff „America’s Legacy“ vom United States Secret Service Uniform Division Benefit Fund an das Personal der Geheimdienste, Mitarbeiter des Weißen Hauses sowie deren Gäste verkauft. Ähnlich, wie das House of Lords im Westminster dort ein Souvenirgeschäft mit offiziellen Emblemen betreibt.

Die Einnahmen der America’s Legacy werden wohltätigen Zwecken gespendet.

V.I.P. ist nun damit beauftragt Lizenznehmer zu finden, die die Logos und Embleme auf passenden Produkten umsetzen, und so präsentiert V.I.P. ihre neuen Themen erstmals auf der Fachmesse „Licensing Market“ am 9. November im Bayerischen Hof in München ihre neuen Themen. Als passend könnte sich Lou hierbei z.B. US Navy-Taucheruhren, US Air Force-Pilotenjacken, US-Marines Stiefel, Air Force One Sonnenbrillen oder auch Bademäntel oder andere Bekleidungstextilien mit dem Emblem „The President of the United States“ vorstellen.

Lou versichert auch, dass keine „Men in Black“ bei den Käufern so lizenzierter Merchandisingartikel auftauchen und sich um die Rückgabe der vermeintlich „mitgegangenen“ Souvenire bemühen.

Bei dieser Menge offizieller Offerten geht fast das neueste V.I.P.-Lizenzangebot unter: Das LAPD Los Angeles Police Department, der wohl berühmtesten Polizeieinheit der Welt. Sie ist seit Jahren Gegenstand ungezählter Filme und TV-Serien und wurde noch nicht in Europa lizenziert.

Nintendo verschärft Kampf gegen Produktpiraterie

Deutsche Gerichtsentscheidungen unterstützen Vorgehen gegen Händler und Importeure von Raubkopie-Adaptern, informiert Nintendo in einer seiner jüngsten Pressemitteilungen.

Raubkopie-Adapter wie R4, N5, M3, DSTT usw. verletzen das Urheberrecht; wer sie vertreibt, handelt rechtswidrig und muss Schadenersatz leisten. So lautet, kurz gefasst, der Tenor von mehr als 20 Gerichtsentscheidungen, die Nintendo seit 2008 in Deutschland erwirkt hat. Die Adapter ermöglichen es, illegal aus dem Internet heruntergeladene Raubkopien von Videospielen auf der tragbaren Konsolenfamilie Nintendo DS abzuspielen, indem sie die in allen Nintendo DS Geräten implementierten technischen Schutzmaßnahmen umgehen.

Aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung hat ein von Nintendo verklagter Vertreiber von Kopiermodulen kürzlich erstmals selbst die Rechtswidrigkeit seines Tuns und seine Schadenersatzpflicht anerkannt. Das entsprechende Urteil, das am 22. September 2010 vom Landgericht München erlassen und vergangene Woche zugestellt wurde, nimmt Nintendo zum Anlass, einmal mehr auf das Problem der Produktpiraterie und auf die Rechtswidrigkeit von Raubkopieadaptern hinzuweisen. Und darauf, dass der Handel und die Einfuhr von Raubkopieadaptern erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann.

„Diese Urteile stärken uns den Rücken im Kampf gegen Produktpiraterie“, sagt Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland. „Was uns besonders wichtig ist: Wir wollen das allgemeine Bewusstsein dafür schärfen, dass Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist, und dass der Kampf dagegen nicht zuletzt im Interesse der Videospieler selbst liegt. Anspruchsvolle Spiele und Konsolen zu entwickeln, kostet sehr viel Geld. Wir müssen die geistige Arbeit, die dahinter steht, also wirkungsvoll schützen, damit sich Videospiel-Fans auch in Zukunft immer wieder auf neue, originelle Spielideen freuen können.“

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Das Urheberrechtsgesetz verbietet sowohl die Herstellung als auch die Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, technische Maßnahmen zu umgehen, die dem Schutz des Urheberrechts dienen. Dass es sich bei den genannten Raubkopie-Adaptern um genau solche Vorrichtungen handelt, haben deutsche Gerichte seit 2008 wiederholt festgestellt, erst im Januar 2010 auch das Oberlandesgericht München in einer nun rechtskräftigen Entscheidung.

Aber: Produktpiraterie ist ein globales Problem, das das Unternehmen daher auch global angeht und eng mit den Strafverfolgungsbehörden zahlreicher Länder zusammenarbeitet. So liegen mittlerweile auch in anderen Ländern – wie den Niederlanden, Großbritannien, Italien, Spanien und Belgien sowie den USA, Australien, Hong Kong, Japan, Korea und Taiwan – entsprechende Gerichtsentscheidungen vor. Seit 2009 sind weltweit mehr als 500.000 Raubkopie-Adapter beschlagnahmt worden. Nintendo initiiert diese juristischen Schritte nicht nur im Eigeninteresse, sondern vielmehr auch zum Schutz von mehr als 1.400, zum Teil sehr kleinen, Entwickler-Studios, deren Existenz von dem Verkauf ihrer Spiele abhängig ist.