Sehr veehrte Leser:innen von SPIELZEUGinternational,
Sie finden nachstehend den dritten offenen Briefes des EK/servicegroup-Vorstandsvorsitzenden Franz-Josef Hasebrink vom 15.12.2021 an Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck:
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Habeck,
herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Bildung der Ampel-Koalition, wir freuen uns über die spürbare Aufbruchstimmung in der Politik.
Steigende Inzidenzen bei einer weiterhin niedrigen Impfquote bringen das Gesundheitssystem aktuell an die Grenzen seiner Belastbarkeit und stellen unser Land vor große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bestehen können.
Als europäischer Verbund von fast 4.000 Einzelhandelsunternehmen mit über 6.000 Geschäften begrüßen wir dabei ausdrücklich die mit dem aktuell beschlossenen Infektionsschutzgesetz einhergehende Entscheidung, Gesellschaft und Wirtschaft nicht erneut mit einem vollständigen Lockdown bundesweit lahmzulegen, sondern gezielt gegen Corona-Hotspots auf Landes- bzw. kommunaler Ebene vorzugehen. Voraussetzung ist hier die kompromisslose Durchsetzung beschlossener Maßnahmen wie beispielsweise die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
Auch die jüngsten Beschlüsse zur 2G-Regelung in weiten Teilen des öffentlichen Raums zeigen, dass die Politik aus den Erfahrungen der letzten Monate Lehren gezogen hat: Der differenzierte Umgang mit Geimpften und Ungeimpften wird bestehende gesellschaftliche Spannungsfelder zwar nicht auflösen, dennoch sind klare Entscheidungen aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung für eine lösungsorientierte Debatte.
Einmal mehr steht dabei allerdings neben der Praktikabilität die Frage der Rechtssicherheit im Raum: Eine staatlich angeordnete 2G-Kontrollpflicht kurzfristig auf den Einzelhandel zu übertragen, ist nicht so einfach umsetzbar. Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer sind keine geschulten Ordnungskräfte, die die unterschiedlichsten Impf- und Genesenen-Nachweise auf ihre Gültigkeit prüfen können. Die Unternehmer im Falle von unbeabsichtigten Verstößen mit hohen Bußgeldern zu überziehen, verletzt dabei nicht nur das Gebot der Fairness: Es erzeugt weitere Verwerfungen im Handel, die es zu vermeiden gilt.
Eine der aktuellen Pandemielage angemessene kurze Übergangsphase hätte hier zur Aufklärung und Vorbereitung beigetragen und wäre damit sowohl Nicht-Geimpften als auch den Händlern entgegengekommen.
Nachdem die Lockdowns der Vergangenheit den Einzelhandel in weiten Teilen an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht haben, hat sich spät die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Branche kein Treiber der Pandemie ist. Der Beitrag zum Infektionsgeschehen ist aufgrund der konsequenten Anwendung durchdachter Sicherheits- und Hygienekonzepte gering geblieben. Das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer über alle Betriebsformen hinweg hat somit gezeigt, dass der überwiegend mittelständisch geprägte Handel angemessen und zielführend auf die Corona-Lage reagiert.
Diese gesamtgesellschaftliche Verpflichtung wird die Branche weiterhin wahrnehmen und gleichzeitig die Attraktivität der Fachgeschäfte vor Ort mit trendigen Sortimenten, kundenorientierten Konzepten und dem gewohnt leidenschaftlichen Engagement sicherstellen.
Zur Existenzsicherung allein ausreichend ist diese grundsätzliche Haltung jedoch nicht, denn der Einzelhandel ist keine Insel. Aus den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit ist auch auf politischer Ebene das Bewusstsein gewachsen, dass der Lebensraum der Innenstädte seine Anziehungskraft aus dem Dreiklang von Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt bezieht. Restriktionen gegen Restaurants, Kneipen oder Kinos treffen deshalb auch den Einzelhandel und wirken sich unmittelbar auf die Umsatz- und Ertragssituation der Fachgeschäfte aus.
Aus diesen Gründen – wir haben wiederholt darauf hingewiesen – sind höhere Investitionen in die Stadtentwicklung genauso notwendig wie die Umsetzung belebender City-Konzepte. Zusätzlich braucht es für die wichtige Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels staatliche Unterstützung. Gleichzeitig sind neue Regeln für den digitalen Handel notwendig, um die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen zu beschränken.
Nach mehr als 20 Monaten pandemiebedingter Umsatz- und Ertragsausfälle und der dramatischen Abschmelzung finanzieller Reserven sind die Händlerinnen und Händler trotz der politischen Garantie auf offene Ladentüren unverändert auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Die jüngste Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 zeigt, dass diese Gegebenheiten von den politisch Verantwortlichen anerkannt werden.
Darüber freuen wir uns, auch wenn die zur Verfügung gestellten Mittel die finanziellen Einbrüche nicht kompensieren können und hier dringend nachgebessert werden muss. Die neuen Regelungen, die das gesellschaftliche Leben und damit auch den Konsum noch weiter einschränken, sorgen für nicht mehr hinnehmbare Ertragsverluste im stationären Einzelhandel, durch die oftmals nötige Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung des stationär geprägten inhabergeführten Fachhandels nicht möglich sind. Auch hier besteht akuter Handlungsbedarf für die neue Bundesregierung, um Wettbewerbsverzerrungen im Handel zu verhindern.
Gleichzeitig gilt es jetzt, das Impftempo mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhöhen. Wir sind uns der Gefahr einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung bewusst, plädieren aber dennoch für die zeitnahe Einführung einer Impfpflicht für diejenigen, die geimpft werden können. Nur so werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.
Corona wird uns weiterhin bewegen – die gewünschte Richtung können wir alle durch unser verantwortliches Verhalten mitbestimmen. Der Einzelhandel wird seinen Teil dazu beitragen.
Ich lade Sie herzlich ein, mit uns zu diesen Themen in den Austausch zu kommen. Sowohl als Vorstandsvorsitzender der EK als auch als Vizepräsident des Mittelstandsverbunds ZGV würde ich mich über einen persönlichen Dialog mit Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Hasebrink
Vorstandsvorsitzender EK/servicegroup