Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den aktuellen Stand in Sachen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung bekanntgegeben. 
Der aktuell vorliegende Verordnungsentwurf sieht vor, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit 20 km/h am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie eine Lenkstange haben, sowie Blinker, zwei Bremsen und eine Versicherungsplakette. Hinzu kommt, dass der Lenker mindestens den Führerschein Klasse AM (Mofa-Führerschein benötigt). Fahrzeuge wie Skateboards und Hoverboards (ohne Lenkstange) werden im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt. Nach nochmaliger Resortabstimmung geht der Entwurf in den nächsten Tagen zur Notifizierung zur EU-Kommission, nachdem die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten müssen. Mit Blick auf die dreimonatige Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren ist von einem Inkrafttreten der Verordnung frühestens im April 2019 auszugehen. 
Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange (z. B. Skateboards, Hoverboards) anbelangt, wird im Ministerium derzeit eine Ausnahmeverordnung erarbeitet, die einen Tag nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten soll. Diese Ausnahmeverordnung soll regeln, dass auch diese Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Details hierzu wurden vom Ministerium bislang noch nicht kommuniziert.