Vedes plant Teilrückzahlung und Verlängerung ihrer Anleihe

Die Vedes AG will ihre Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro stärken und plant Anpassungen der Bedingungen ihrer 2022 fälligen Anleihe. – Die 25 Mio. Euro Anleihe 2017/2022 soll bis 2026 verlängert und dank hoher Liquidität im Volumen von 12,5 Mio. Euro zurückgeführt werden. – Geplante Anpassung des Zinssatzes für neue Laufzeit aufgrund verbesserter Bilanzqualität.

Hier die Mitteilung der Vedes im Wortlaut: Durch die am 6.Juli bekannt gegebene stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, die eine Laufzeit bis Ende 2028 hat sowie nachrangig zu den Ansprüchen der anderen (erstrangigen) Gläubiger der Vedes AG (somit auch der Inhaber der Anleihe 2017/2022, ISIN: DE000A2GSTP1) und daher als wirtschaftliches Eigenkapital aus Sicht der anderen Fremdkapitalgeber zu qualifizieren ist, wird die Vedes ihre Kapitalkraft deutlich stärken und ihre Bonität weiter verbessern. Die zufließenden Mittel sollen vom Unternehmen in die Digitalisierung investiert werden, indem der eigene Online-Handel unter Einbindung der angeschlossenen Facheinzelhändler ausgebaut und der Omnichannel-Vertrieb erweitert wird.

Die stille Beteiligung der BayBG steht unter dem Vorbehalt, dass der Vedes ein erweiterter Kontokorrentrahmen von insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung steht und dass die ausstehende Anleihe 2017/2022 in Höhe von 12,5 Mio. Euro bis zum 17. November 2026 verlängert wird. Sollten diese Bedingungen nicht bis zum 30. September 2021 erfüllt sein, steht der BayBG ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

Der erforderliche Kontokorrentrahmen von 5 Mio. Euro ist durch die mündliche Zusage eines Kreditinstituts bereits gesichert. In Bezug auf die 5,0 % Anleihe 2017/2022 hat der Vorstand beschlossen, diese zu einem angepassten Zinssatz von 3,5 % p.a. und sonst gleichen Anleihebedingungen – insbesondere unter Beibehaltung der Sicherheit – bis zum 17. November 2026 zu verlängern. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich das Unternehmen, bis spätestens zum 17. November 2021 (vorbehaltlich einer Verlängerung) den Nennbetrag der Anleihe entweder durch Teilrückzahlung oder durch einen Rückerwerb von aktuell 25 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro zu reduzieren. Zudem soll eine vorzeitige Rückzahlung des reduzierten Anleihevolumens durch die VEDES erst wieder ab November 2024 möglich sein.

Vor diesem Hintergrund wird das Unternehmen alle Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz auffordern. Die vollständige Einladung wird voraussichtlich ab dem 7. Juli 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Vedes (www.vedes-gruppe.de) im Bereich „Investor Relations“ unter „Anleihegläubigerabstimmung“ abrufbar sein.Die Vedes verfügt bereits über ein starkes wirtschaftliches Fundament, das durch die stille Beteiligung der BayBG eigenkapitalseitig nochmals deutlich verbessert wird. Das Unternehmen ist jedoch in keiner Weise von dieser Finanzierung abhängig, denn sie wird das Ergebnis auch ohne die stille Beteiligung der BayBG in den kommenden Jahren signifikant und nachhaltig steigern. Allerdings soll diese Chance auch im Sinne der Anleihegläubiger und der dann weiterhin börsennotierten Anleihe im reduzierten Volumen von 12,5 Mio. Euro genutzt werden, um das Chance-Risiko-Profil durch Tilgung aus der starken Liquidität einerseits und Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals andererseits nochmals deutlich zu verbessern. Zudem gewinnt die Vedes mit der BayBG einen renommierten und erfahrenen