Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Lambrecht, eine Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende an die besonderen Umstände der Covid-19-Krise in Angriff zu nehmen, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. „Schon seit März diesen Jahres weist der HDE darauf hin, dass die bestehenden zivilrechtlichen Regeln mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden sind, so dass die Vertragsparteien in gewerblichen Mietverhältnissen häufig keine Klarheit über ihre Zahlungsverpflichtungen und -ansprüche haben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es sei deshalb sehr gut und wichtig, dass die Justizministerin nun den seit Monaten vorliegenden Vorschlag aufgreife und gesetzlich klarstellen wolle, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliege, wenn Mietern in Folge der Covid-19-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Es könne nicht sein, dass die Vermieter sich jeder angemessenen Risikoverteilung verweigerten und die Einzelhändler die Folgen der Corona-Krise allein zu tragen hätten.
Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung ist aus HDE-Sicht auch deshalb dringend geboten, weil die Rechtsprechung zu dieser Frage bisher uneinheitlich ist und ein Anpassungsanspruch teilweise erst dann anerkannt wird, wenn der Mieter unmittelbar vor der Insolvenz steht. „Das führt zu problematischen Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen abhängig von der Solvenz der Gewerbetreibenden“, so Genth weiter. Schon deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung unerlässlich. Dabei müsse aber auch berücksichtigt werden, dass derzeit viele Einzelhandelsgeschäfte nur mittelbar vom Lockdown light betroffen seien, weil sie ihre Geschäfte zwar öffnen dürften, wegen der staatlichen Restriktionen aber kaum noch Kunden in die Geschäfte kämen. Die Frequenzen in den Innenstädten sind laut Angaben des HDE im Durchschnitt in der zweiten Novemberwoche im Vorjahresvergleich um 43 Prozent zurückgegangen.