Großen Rechtsunsicherheiten sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einzelhändler aufgrund eines Erlasses des Bundesfinanzministers zur Umsetzung des Kassengesetzes am 11. September 2020 ausgesetzt. Mit seiner Anweisung an die Finanzverwaltung will die Bundesebene die im Juli erlassenen Vorgaben der Länder für einen Aufschub der Umsetzung des Gesetzes aushebeln.
„Die Handelsunternehmen können die Vorgaben des Kassengesetzes nicht fristgerecht umsetzen. Der Bundesfinanzminister bringt die Händler in eine höchst unsichere Lage, in der sie sehenden Auges gegen die Vorgaben verstoßen werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Situation sei für die Unternehmen nicht akzeptabel und müsse so rasch wie möglich wieder bereinigt werden
Bei den Vorgaben des Kassengesetzes geht es um die Ausrüstung von Kassen mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Die Bundesländer hatten auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise und die bis heute noch nicht auf dem Markt verfügbaren Cloud-basierten Lösungen für große Unternehmen für die Umsetzung weiteren Aufschub vorgesehen. Der Bundesfinanzminister zwingt mit seinem Erlass die Händler nun aber, entsprechende Sicherheitseinrichtungen bis zum 30. September anzuschaffen oder beim Finanzamt einen individuellen Antrag auf Verlängerung zu stellen. „Die Händler und die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich auf die Fristverlängerung verlassen. Dass diese nun kurzfristig von der Bundesebene für ungültig erklärt werden sollen, ist eine Farce“, so Genth weiter. Größere Handelsunternehmen könnten in dieser kurzen Zeit schon rein technisch gar nicht alle Kassen nachrüsten. Da einfache, zentral gesteuerte Cloud-Lösungen noch nicht auf dem Markt verfügbar seien, müsste die Kasse einzeln umgestellt werden. In der Folge würde es eine Flut von Einzelanträgen auf Fristverlängerung der Unternehmen geben, die von den Finanzämtern nicht rechtzeitig bewältigt werden kann.
„Der Bundesfinanzminister sollte die Länderregelungen akzeptieren und den Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit geben. Das jetzige Vorgehen ist eines Rechtsstaates nicht würdig“, so Genth weiter. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung sei richtig und wichtig – auch für einen fairen Wettbewerb. Dabei dürften aber nicht rechtstreue Unternehmen durch politische Spielchen in Konflikt mit dem Gesetz gezwungen werden.