Der HDE Handelsverband Deutschland stellte am 27. April 2020 seine konkreten Vorschlag zur Stimulierung des privaten Verbrauchs vor:
Konjunkturpaket für Handel und Binnenwirtschaft
Konsum bricht angesichts Coronakrise ein
Die Corona-Pandemie hat eine gesamtwirtschaftliche Krise ausgelöst. Dies betrifft massiv auch den privaten Konsum, der mit einem Anteil von 51 Prozent am Bruttoinlandsprodukt die stärkste Kraft der Binnenwirtschaft ist. Rund ein Drittel der privaten Nachfrage fließt dabei in den Einzelhandel, der im vergangenen Jahr mit 3 Millionen Beschäftigten rund 544 Milliarden Euro umsetzte.
Verbraucherstimmung auf Tiefpunkt
Der stationäre Nonfood-Einzelhandel liegt seit Mitte März durch die Schließungen weitestgehend still. Pro Tag verlieren die Unternehmen bis zu einer Milliarde Euro. Gleichzeitig ist die Verbraucherstimmung auf einem historischen Tiefpunkt. Die Kunden befinden sich im Krisenmodus.
Schwache Binnenkonjunktur verschärft Rezession
In der Finanzkrise war der Konsum ein zentraler Stabilitätsfaktor. Auf diese Erfahrung sollte man sich in der Coronakrise besinnen, denn eine absehbar schwache Binnenkonjunktur würde die Auswirkungen der Krise verlängern und verschärfen.
Immer mehr Beschäftigte sind bereits in Kurzarbeit oder werden es in den kommenden Wochen sein, die Anzahl der Arbeitslosen steigt an. Die deutlich verschlechterte Verbraucherstimmung deutet zudem darauf hin, dass auch nach Lockerung der aktuellen Schutzmaßnahmen ohne Gegenmaßnahmen noch mit einer längeren Zurückhaltung der Verbraucher zu rechnen ist.
Coronaschecks als Impuls für den privaten Verbrauch
Bürger und Unternehmen brauchen ein schnelles und klares Aufbruchsignal für die Zeit nach der Krise. Die Binnennachfrage muss gestärkt werden. Dabei ist vor allem die private Konsumnachfrage ein wichtiger Impulsgeber für die Gesamtwirtschaft, die auch in vorgelagerten Wirtschaftsstufen für Belebung sorgt.
Wichtig ist eine Maßnahme, die spürbar und ohne zeitliche Verzögerung bei breiten Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft ankommt. Dabei müssen insbesondere auch Haushalte mit Liquiditätsbeschränkungen erreicht werden, sowohl aus sozialen Aspekten, als auch, weil dort zusätzliches Einkommen unmittelbar in Konsum umgesetzt wird.
Ein zusätzliches Einkommen von 500 Euro je Einwohner würde einen Nachfrageimpuls von bis zu 40 Milliarden Euro bedeuten. Die große Herausforderung ist, dieses zusätzliche Einkommen allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet auch, dass dieser Konsumimpuls nicht mit anderen Transfers verrechnet wird.
Konkreter Vorschlag
Aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse der Haushalte scheint ein mehrgleisiges Vorgehen am sinnvollsten.
- Arbeitnehmer könnten das Geld über die Lohnabrechnung erhalten; über die Anzahl der Kinderfreibeträge könnten auch Minderjährige erfasst werden. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen.
- Für Rentner wäre eine Auszahlung über die Rentenkasse am einfachsten.
- Transferempfänger ließen sich über die Arbeitsämter erreichen; hier ist über das anzurechnende Kindergeld auch die Anzahl der Minderjährigen bekannt.
Freiberufler, Selbständige, andere Unternehmer und sonstige Personen könnten ein ähnliches Antrags- und Auszahlungsverfahren nutzen, wie es für die Soforthilfen an Soloselbständige entwickelt wurde.