„Die Sicherheit ihrer Produkte hat bei den Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie (DVSI) oberste Priorität. Es ist erklärtes Ziel und Anspruch der Spielwarenindustrie, sämtliche gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die Hersteller führen im Rahmen des Entwicklungsprozesses und darüber hinaus daher in eigenen Laboren oder mithilfe externer Testinstitute umfangreiche Tests durch, um die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Der DVSI begrüßt, dass unabhängige Institutionen wie die Stiftung Warentest eigene Produktuntersuchungen durchführen, da auf diesem Wege fehlerhafte Produkte aufgefunden werden können. Die Stiftung Warentest legt dabei aber zum Bedauern des DVSI bei seiner Produktuntersuchung von Plüschtieren „Nur wenige zum Kuscheln“ wieder einmal selbstdefinierte, intransparente Kriterien und Vorgaben freiwilliger Prüfsiegel zugrunde, die nicht auf den gesetzlichen Vorgaben basieren, an denen sich die Spielzeughersteller orientieren. Es werden zusätzlich Anforderungen überprüft, die jedoch keine sicherheitstechnische Relevanz besitzen. Wenn dann Produkte, welche solche willkürlich erhöhten Anforderungen nicht einhalten, als unsicher und sogar gefährlich bezeichnet werden, entsteht leider ein verzerrtes Bild. Die Testergebnisse von Stiftung Warentest stellen somit das Gesamtbild nicht differenziert und sachlich korrekt dar. Die Spielwarenindustrie begrüßt jede konstruktive Diskussion zum Thema Spielzeugsicherheit. Diese sollten jedoch stets auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben erfolgen. Seit vielen Jahren arbeitet die deutsche und europäische Spielwarenindustrie intensiv daran, Spielzeuge bereitzustellen, die höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Beleg dafür sind viele positive Testergebnisse, die unabhängige Institutionen ermitteln. Es hat die höchste Priorität für Spielwarenhersteller, dass die Spielzeuge neben dem Spaß beim Spiel auch einen in jeder Hinsicht gefahrlosen Umgang ermöglichen. Werden Mängel ermittelt, werden die von den betreffenden Herstellern sehr ernst genommen und sind ein Ansporn für die Industrie, auch in Zukunft alles daran zu setzen, dass Kinderspielzeug jederzeit unbedenklich und sicher ist. Leider sind die von Stiftung Warentest ermittelten Mängel und Bewertungen aus Sicht des DVSI oftmals nicht nachvollziehbar. Der DVSI bemängelt, dass weder die Messwerte angegeben werden noch eine Erklärung dafür gegeben wird, dass man z.B. nur einzelne PAK findet, obwohl diese immer, aufgrund ihrer Entstehung, in Gruppen auftreten. Hier wird vermutet ein schon häufig in Fachkreisen diskutiertes Phänomen der Artefaktbildung. Ein selbsternannter Wächter wie die Stiftung Warentest sollte so transparent wie möglich arbeiten, denn wenn hohe Maßstäbe angelegt werden, muss man diese auch gegen sich anlegen lassen. Alarmistische Testberichte verunsichern nur unnötig die Verbraucher und es wird der Eindruck erweckt, die Sicherheit von Spielzeug sei auf breiter Front nicht gewährleistet. Dem widersprechen die Mitglieder des DVSI ausdrücklich. So seien 21 von 30 getesteten Plüschtieren mangelhaft, aber nur drei würden nicht den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie entsprechen. Versteht ein Verbraucher, dass hier eigene Maßstäbe jenseits der gesetzlichen Regelungen, die nicht unbedingt toxikologisch begründet sind, wie z.B. das GS-Zeichen, zugrunde gelegt werden? Der DVSI appelliert an die Endverbraucher: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Es besteht bei allen 30 Plüschtieren im Test kein toxikologisches Risiko für unsere Kinder. Die Spielwarenindustrie ist sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Kindern bewusst; darauf können Verbraucher vertrauen, denn insbesondere die Hersteller, aber auch Distributoren und Händler stehen für die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte ein. Die auf europäischen Vorgaben beruhenden und auch unter Mitwirkung des Verbraucherschutzes entstandenen gesetzlichen Bestimmungen zur Spielzeugsicherheit haben dazu beigetragen, dass wir ein hohes Sicherheitsniveau erreicht haben. Die Spielzeugrichtlinie wird fortlaufend gemäß neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterfragt und entsprechend angepasst, um maximale Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Beim Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter (RAPEX) gelistet zu sein, bedeutet eine Nicht-Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, somit handelt es sich dann um ein nicht verkehrsfähiges Produkt. Diese Tatsache mit den Ergebnissen der Stiftung Warentest und deren individuellen Grenzwerten gleichzustellen, und verkehrsfähige Produkte als nicht konform zu suggerieren, verletzt die journalistische Sorgfaltspflicht. Auch Eltern können dazu beizutragen, ihren Kindern ein sicheres Spielen zu ermöglichen, indem sie nur Waren von vertrauenswürdigen Herstellern und bei ebensolchen Händlern kaufen und darauf achten, dass Spielzeuge das CE-Kennzeichen tragen. Dieses bestätigt, dass ein Spielzeugprodukt, auf dem es angebracht ist, sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt, wie sie von der europäischen Spielzeugrichtlinie auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgegeben werden.“
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