Die Mitgliederversammlung der Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) verabschiedete am 1. Juni 2012 in Göttingen nach engagierter Diskussion u.a. folgende richtungsweisenden Beschlüsse:
1. Eine „11-Punkte-Liste für Mindeststandards in Verträgen zwischen Spieleverlagen und Spieleautoren“. Dieses Papier bildet die Grundlage für kommende Gespräche mit der Fachgruppe Spiel im deutschen Spielwarenverband und weiteren Verlagen der Spielebranche im In- und Ausland.
2. Eine Resolution „Fünf Punkte zur Urheberrechtsdebatte“, die aktuell Stellung bezieht und den Standpunkt der SAZ im Rahmen der Diskussion um eine Reform des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland verdeutlicht.
3. Die Verleihung eines SAZ-Verlagspreises für Verlage, die Spieleautoren als Schöpfer ihrer Werke in der Kommunikation vorbildlich darstellen bzw. mit einbeziehen. Damit will die SAZ die Spieleautoren als kreative Köpfe hinter den Spielen stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Dieser Preis soll zum ersten Mal in Essen während der Spiel ’12 vergeben werden.
4. Die Beantragung der Fördermitgliedschaft im „Institut für Urheber- und Verlagsrecht“ in München, um den besonderen Interessen der Spieleautoren unter Urheberrechtsexperten und in der Öffentlichkeit mehr Gehör zu verschaffen.
5. Die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt als Justiziar der SAZ. Dieser soll den Mitgliedern der SAZ bei Bedarf eine noch professionellere Unterstützung in Vertragsangelegenheiten bieten sowie die SAZ in Grundsatzangelegenheiten rund um das Urheber- und Vertragsrecht beraten.
Resolution der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2012 in Göttingen
Fünf Punkte zur Urheberrechtsdebatte:
„Die aktuelle Debatte um Reformen des Urheberrechts betrifft auch die Spieleautoren, die Urheber und kreativen Köpfe hinter den Spielen. Neben allen notwendigen Reformbemühungen sind wir uns mit vielen anderen Urhebern und dem Deutschen Kulturrat einig, dass nur ein starkes Urheberrecht kulturelle Vielfalt sichert. Dies ist sowohl im Interesse der Nutzer als auch für die Existenz der Autoren entscheidend.
1. Eine angemessene Verkürzung der Urheberrechts-Schutzfristen von derzeit 70 Jahren nach dem Tod ist diskutabel. Eine in die Diskussion gebrachte Frist von 10 Jahren nach dem Tod erscheint aber als deutlich zu kurz. Es gilt z.B. auch die Versorgung von Familien jung verstorbener Urheber sicherzustellen.
2. Vorschläge zur Begrenzung der Laufzeit von Verwertungsverträgen zwischen Autoren und Verlagen halten wir für sinnvoll, um die Position der Urheber gegenüber den Verwertern zu stärken. Dabei anerkennen wir durchaus die positive Rolle, die Verlage bei der Verwertung unserer Werke spielen.
3. Eine angemessene Beteiligung der Urheber bei digitalen Verwertungen ist unerlässlich. Auch „analoge“ Spiele werden zunehmend digital vermarktet. Hier sind Verwertungsformen zu entwickeln, die für alle Beteiligten, also auch für die Nutzer, Rechtsicherheit schaffen.
4. Wir lehnen sogenannte „Total-Buy-Out“-Verträge ab. Diese kennen wir auch aus unserer Praxis. Die Vergabe von Verwertungsrechten muss immer einen befristeten Zeitrahmen oder/und eine Erfolgskomponente enthalten.
5. Wir fordern eine namentliche Verankerung von Spielen im Urheberrecht, um den Schutz unserer Werke deutlich zu machen und zu stärken. Zumindest ist eine Formulierung anzustreben, die Regelwerke für Spiele juristisch eindeutig unter Schutz stellt.“
Die SAZ ist die Interessenvertretung von über 400 Spieleautoren im In- und Ausland und ist Mitglied im Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung im Deutschen Kulturrat.