Deutsche Gerichtsentscheidungen unterstützen Vorgehen gegen Händler und Importeure von Raubkopie-Adaptern, informiert Nintendo in einer seiner jüngsten Pressemitteilungen.
Raubkopie-Adapter wie R4, N5, M3, DSTT usw. verletzen das Urheberrecht; wer sie vertreibt, handelt rechtswidrig und muss Schadenersatz leisten. So lautet, kurz gefasst, der Tenor von mehr als 20 Gerichtsentscheidungen, die Nintendo seit 2008 in Deutschland erwirkt hat. Die Adapter ermöglichen es, illegal aus dem Internet heruntergeladene Raubkopien von Videospielen auf der tragbaren Konsolenfamilie Nintendo DS abzuspielen, indem sie die in allen Nintendo DS Geräten implementierten technischen Schutzmaßnahmen umgehen.
Aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung hat ein von Nintendo verklagter Vertreiber von Kopiermodulen kürzlich erstmals selbst die Rechtswidrigkeit seines Tuns und seine Schadenersatzpflicht anerkannt. Das entsprechende Urteil, das am 22. September 2010 vom Landgericht München erlassen und vergangene Woche zugestellt wurde, nimmt Nintendo zum Anlass, einmal mehr auf das Problem der Produktpiraterie und auf die Rechtswidrigkeit von Raubkopieadaptern hinzuweisen. Und darauf, dass der Handel und die Einfuhr von Raubkopieadaptern erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann.
„Diese Urteile stärken uns den Rücken im Kampf gegen Produktpiraterie“, sagt Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland. „Was uns besonders wichtig ist: Wir wollen das allgemeine Bewusstsein dafür schärfen, dass Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist, und dass der Kampf dagegen nicht zuletzt im Interesse der Videospieler selbst liegt. Anspruchsvolle Spiele und Konsolen zu entwickeln, kostet sehr viel Geld. Wir müssen die geistige Arbeit, die dahinter steht, also wirkungsvoll schützen, damit sich Videospiel-Fans auch in Zukunft immer wieder auf neue, originelle Spielideen freuen können.“
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Das Urheberrechtsgesetz verbietet sowohl die Herstellung als auch die Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, technische Maßnahmen zu umgehen, die dem Schutz des Urheberrechts dienen. Dass es sich bei den genannten Raubkopie-Adaptern um genau solche Vorrichtungen handelt, haben deutsche Gerichte seit 2008 wiederholt festgestellt, erst im Januar 2010 auch das Oberlandesgericht München in einer nun rechtskräftigen Entscheidung.
Aber: Produktpiraterie ist ein globales Problem, das das Unternehmen daher auch global angeht und eng mit den Strafverfolgungsbehörden zahlreicher Länder zusammenarbeitet. So liegen mittlerweile auch in anderen Ländern – wie den Niederlanden, Großbritannien, Italien, Spanien und Belgien sowie den USA, Australien, Hong Kong, Japan, Korea und Taiwan – entsprechende Gerichtsentscheidungen vor. Seit 2009 sind weltweit mehr als 500.000 Raubkopie-Adapter beschlagnahmt worden. Nintendo initiiert diese juristischen Schritte nicht nur im Eigeninteresse, sondern vielmehr auch zum Schutz von mehr als 1.400, zum Teil sehr kleinen, Entwickler-Studios, deren Existenz von dem Verkauf ihrer Spiele abhängig ist.